Magenspiegelung

Ösophago-Gastro-Duodenoskopie - Magenspiegelung – Gastroskopie

Die Magenspiegelung (Gastroskopie) dient dem Nachweis und der Behandlung von Erkrankungen im Bereich von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm. Wir führen die Untersuchung mit modernsten Videoendoskopen durch.

Wenn durch Ihren Hausarzt oder unser Ärzteteam die Indikation zur Durchführung der Untersuchung gestellt worden ist, erfolgt ein Aufklärungsgespräch, in dem Sie über die Durchführung der Untersuchung und deren Risiken informiert werden. Ferner erhalten Sie eine Einverständniserklärung mit allen wichtigen Informationen.

Bitte kommen Sie nüchtern zur Magenspiegelung. Sie sollten mindestens 4 Stunden vor der Untersuchung nichts gegessen und getrunken haben, damit die Sicht in den oberen Abschnitten des Verdauungstraktes nicht eingeschränkt ist und das Risiko vermieden wird, dass Mageninhalt in die Luftröhre gelangt.

Bitte bringen Sie zu der Untersuchung Ihren möglicherweise vorhandenen Allergiepass oder auch Marcumar-Pass sowie die unterschriebene Einverständniserklärung mit.

Auf Wunsch führen wir die Untersuchung mit einer Kurznarkose durch. Hierbei verwenden wir die Medikamente Midazolam (Dormicum®) und Disoprivan (Propofol®). Die Untersuchung erfolgt unter ständiger Überwachung der Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung sowie Blutdruckkontrolle. Das Gerät wird vom Untersucher vorsichtig über den Rachenraum in die Speiseröhre eingeführt. Unter Gabe von etwas Luft weitet die Schleimhaut auf, so dass Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm gut betrachtet werden können. Im Falle von Auffälligkeiten der Magenschleimhaut besteht die Möglichkeit, Proben zu entnehmen, die im Anschluss unter dem Mikroskop durch den Pathologen weiter untersucht werden.

Nach der Untersuchung überwachen wir Sie im Falle der Kurznarkose in unserem Aufwachraum. Nach einem Abschlussgespräch mit dem Untersucher entlassen wir Sie dann nach Hause. Die Ergebnisse der feingeweblichen Untersuchung übermitteln wir nach Erhalt Ihrem Hausarzt.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt der Kurznarkose nicht selbständig ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.